Gegen die Frankfurter Repression – Demonstrationsverbote aufheben

Seit Wochen schürt die Stadt Frankfurt am Main ein Klima der Angst gegen die Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 20. Mai. So wurden alle Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen in
diesem Zeitraum verboten. Am Samstag hat die Polizei Briefe an zahlreiche Einzelpersonen verschickt und ihnen im Zeitraum vom 16. bis 20. Mai Aufenthaltsverbote in der Stadt erteilt. Betreten diese Personen dennoch den „verbotenen“ Teil der Stadt, müssen sie mit Strafzahlungen im vierstelligen Bereich und einer Festnahme durch die Polizei für die vollen vier Tage der Proteste rechnen.

Der arbeitskreis kritischer jurist_innen (akj) erklärt dazu:
„Das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit gehören zu den wichtigsten Grundrechten des Grundgesetzes. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass Versammlungsverbote nur als allerletztes Mittel von staatlicher Seite eingesetzt werden können. Im historischen Brokdorf-Beschluss hat das Gericht entschieden, dass die Versammlungsfreiheit auch dann geschützt sein muss, wenn mit Ausschreitungen Einzelner oder einer Minderheit zu rechnen sei. Auch friedliche Blockaden sind vom Artikel 8 Grundgesetz geschützt.

Die Reaktion der Stadt Frankfurt stellt daher einen tiefen Eingriff in die Grundrechte dar. Mit ihrer Verbotspolitik wird das Recht auf Versammlungsfreiheit praktisch bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt. Es sollte klar sein, dass die Verbote seitens der Stadt keiner Rechtsprüfung standhalten. Die Stadt handelte planlos und panisch und nahm damit zahlreiche rechtswidrige Handlungen in Kauf. Die Briefe, die an Einzelpersonen im Vorfeld der Demonstrationen verschickt wurden, haben offenkundig einen einschüchternden Charakter und sollen Menschen daran hindern ihre Grundrechte wahrzunehmen. Das Aufenthaltsverbot verhindert aber nicht nur die Teilnahme an der Demonstration. Alle von dem Verbot betroffenen Personen dürfen sich während der Protesttage nicht in der Stadt aufhalten und sind damit de facto davon abgehalten am öffentlichen Leben teilzunehmen. Selbst wenn die Personen nicht an der Demonstration teilnehmen wollen, können sie weder einkaufen gehen noch zu ihrer Ausbildungsstelle, Universität oder Arbeitsstelle gelangen. Das Verbot greift gleich in mehrere Grundrechte ein und ist damit vollkommen unverhältnismäßig. Von den Aufenthaltsverboten sind fast 500 Personen betroffen, darunter auch viele Teilnehmer_innen der Demonstration M31, die während der Versammlung lediglich von der Polizei kontrolliert wurden und gar keine Anzeige erhalten hatten. Dennoch wird allen Personen, ohne Individualprüfung, in den Briefen unterstellt potenzielle „Gefährder“ zu sein und Straftaten während der Protesttage begehen zu können. Dies stellt einen klaren Rechtsbruch dar. Bisher gab es noch keine Gerichtsverfahren im Zuge der M31-Demonstration und jede Person gilt als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde. Dieses repressive und grundrechtlich zweifelhafte Vorgehen der Stadt ist in keinster Weise zu rechtfertigen. Wegen eines willkürlichen Generalverdachts darf niemanden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genommen werden.

Die Sparpolitik Deutschlands soll in Frankfurt mit massiver polizeilicher Repression autoritär abgesichert werden. Auch der Verweis der Stadt auf die Bedenken des Frankfurter Einzelhandels kann hier nicht grundrechtsbeschränkend gelten. Wie das BVerfG in seinem Flughafenurteil erst kürzlich feststellte, kann eine Einschränkung des Demonstrationsrecht „nicht auf den Wunsch gestützt werden, eine „Wohlfühlatmosphäre“ in einer Welt des reinen Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.“ (1BvR699/06)

Der arbeitskreis kritischer jurist_innen fordert deshalb die sofortige Aufhebung der Demonstrationsverbote, die Rücknahme der Aufenthaltsverbote von Einzelpersonen und den sofortigen Rücktritt von Markus Frank als Ordnungsdezernent. Die Grundrechte müssen gegen den Staat weiterhin verteidigt werden.“

Hier der Link zu der polizeilichen Verfügung.

Weitere Infos auch in der Stellungnahme frankfurter Rechtshilfegruppen und hier eine Anleitung des Ermittlungsausschusses zum Einlegen von Widerspruch und gerichtlichem Eilantrag.

Treffen am 3.5

Das Treffen am 3.5 findet nicht im Studierendenhaus statt, denn dort ist derzeit das japanische Filmfestival „Nippon Connection“. Wir treffen uns stattdessen im Institut für vergleichende Irrelevanz (Kettenhofweg 130, direkt gegenüber vom Campus Bockenheim), bei gutem Wetter im Garten, bei schlechtem Wetter im 1. Stock des IvI.

Treffen am 19.04 fällt aus

Das akj Treffen am 19.04 fällt wegen der Podiumsdiskussion „Wie unabhängig ist die Wissenschaft?“ aus, die am 19. April 2012, 19 Uhr im
House of Finance, Raum Paris, Goethe Universität, Grüneburgplatz 1, Frankfurt stattfindet. Organisiert wird die Diskussion von der Juniorprofessorin Isabell Feichtner

Treffen im Sommersemester 2012

Wir treffen uns auch im Sommersemester wieder jeden Donnerstag ab 20 Uhr im Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim. Im Erdgeschoss befindet sich unser Gruppenraum.

38. Feministischer Juristinnentag

Theoriebildung + Vernetzung + rechtspolitische Diskussion
11. bis 13. Mai 2012 in Bremen

Ausführliches Programm & Anmeldung auf
www.feministischer-juristinnentag.de

Hier gibts den Programmflyer als PDF

Frauen* des akj_ffm werden gemeinsam hochfahren.
Bei Interesse melde dich einfach bei uns.

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Der feministische Juristinnentag (FJT) bringt seit 1978 feministische Juristinnen zusammen – Rechtsanwältinnen und Richterinnen ebenso wie Studentinnen, Rechtswissenschaftlerinnen und juristische Geschlechteraktivistinnen.

Der FJT ist ein selbstorganisierter Raum, um die Verbindungen von Recht und Geschlechterordnung, Herrschaft und Emanzipation zu untersuchen und rechtspolitische Handlungsstrategien zu entwickeln. Die feministische Rechtswissenschaft findet hier eines ihrer wenigen Zuhause im deutschsprachigen Raum: Neben Vorträgen, Workshops und Podien zu verschiedensten Themen, wird gefeiert, sich vernetzt und ausgetauscht.

♥ und Solidarität für das ivi

Hier unsere Solidaritätsbekundung für das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI):

Die Erklärung ist auch auf der Seite weloveivi.wordpress.con zu finden, wo Solierklärungen, Pressespiegel und Aktuelles zum Verkauf zu finden sind.

Der arbeitskreis kritischer jurist_innen (akj) ist ein Zusammenschluss von Studierenden der Rechtswissenschaften am Fachbereich01 der Universität Frankfurt. Wir beschäftigen uns kritisch mit dem Rechtsstudium und mit der Rechtsanwendung, denn das Recht ist in unserer Gesellschaft keine neutrale Instanz, sondern schreibt eine spezifische Wissensordnung hervor und ist ein herrschaftsförmiges Mittel. Deswegen diskutieren wir kriminologische, feministische, marxistische, systemtheoretische, menschenrechtsbasierte Rechtstheorien u.v.m., um mit einem gesellschaftswissenschaftlich fundiertem Wissen das Recht reflektieren zu können.

Wir haben das IvI immer als einen Ort der Freiräume und des kritischen Denkens wahrgenommen. Der akj hat in der Vergangenheit seine Gruppentreffen im IvI abgehalten, denn auf dem neuen I.G.-Farben Campus im Westend war es uns nicht möglich ausreichende Räumlichkeiten zu bekommen. Für studentische Gruppe ist es schwer bis spätabends Räume zu erhalten und selbst wenn dies gelingt, ist hierfür ein anstrengender Gang durch die Uni-Bürokratie vonnöten. Im IvI erhielten wir hingegen
unbürokratisch die Möglichkeit uns regelmäßig treffen zu können. In dieser Zeit haben wir auch Lesekreise im IvI organisiert. Besonders hervorzuheben ist, dass wir im Jahr 2010 den Herbstkongress des Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) im IvI durchgeführt haben. 100 TeilnehmerInnen aus ganz Deutschland und Österreich kamen für ein Wochenende zusammen und diskutieren mit bekannten ReferentInnen aus der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis über das Thema “Zum Verhältnis von Emanzipation und Recht.” Auch die vielen Gäste aus anderen Städten haben das IvI als einen geeigneten Ort für grundlegende Diskussionen empfunden.

Mit dem IvI würde für uns als Gruppe die Möglichkeit wegfallen sich auch außerhalb der Uni-Bürokratie frei und selbstbestimmt zu organisieren. Das IvI ist ein wichtiger Ort für Studierende sich selbst weiterzubilden und Themen zu erforschen, die im Studium leider keinen Platz haben. Das IvI muss deshalb unter den bisherigen Umständen erhalten bleiben und dafür werden wir uns aktiv einsetzen.

arbeitskreis kritischer jurist_innen (akj), Februar 2012.

FAZ-Artikel zur Diskussion am Fachbereich

Hier ein Artikel der FAZ zur entbrannten Diskussion über die zukunft des Fachbereichs Rechtswissenschaften an der Uni Frankfurt mit einer Stellungnahme von uns…
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/streit-in-frankfurter-rechtswissenschaften-institute-for-theorieschwund-11665460.html

Ein weiterer Beitrag zum Thema bei WELT online:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13835684/Guttenberg-Enthueller-geisselt-die-Rechtswissenschaft.html

IvI bedroht!

Das Institut für vergleichende Irrelevanz, einer der letzten Freiräume in Frankfurt für kritisches Denken und alternative Kunst, ist bedroht. Wie das Uni-Präsidium mitteilte, soll das IvI verkauft werden.

Das IvI muss erhalten bleiben. Unterstützt deswegen die Petition:
http://www.ipetitions.com/petition/ivi/



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